![]() |
Zahnzusatzversicherung - R+V Premium + ZV |
Zahnbehandlungskosten wie zum Beispiel professionelle Zahnreinigungen, Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung und Parodontosebehandlungen, werden zu 100% übernommen. Kieferorthopädische Maßnahmen werden zu 90% erstattet.
Die Kosten für Zahnersatz (Implantat, Zahnbrücke, Zahnkrone, Inlay) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 90% erstattet.
Der Tarif verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung und auf Wartezeiten, fehlende Zähne können aber nicht mitversichert werden.
- 100% Erstattung für die Kunststofffüllungen
- 100% Erstattung für die professionelle Zahnreinigung 1x pro Jahr
- 100% Erstattung für Wurzelbehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
- 100% Erstattung für die Parodontosebehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
Fällt die Wurzel- und/oder Parodontosebehandlung in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkasse, dann ist die Behandlung im ersten Schritt durch die Krankenkasse abgedeckt. Dennoch können Zusatzkosten entstehen (z.B. durch neue Verfahren), welche nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Entstehen solche Zusatzkosten, werden diese nicht durch den R+V Tarif gedeckt. Gesellschaften, die diese Leistungen mit übernehmen sind z.B. die CSS Versicherung, Württembergische Versicherung und ERGO Direkt Versicherung Premium.
- 90% Erstattung für die Kieferorthopädie:
Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen werden bei Kindern (wenn die Behandlung vor dem vollendeten 18. Lebensjahr begonnen wurde) wie folgt erstattet:
ohne Vorleistung der gesetzliche Krankenkasse (z.B. KIG 2) erfolgt die Erstattung in Höhe von 90%, maximal jedoch bis zu 2.000 Euro
mit Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (z.B. KIG 3-5) erfolgt die Erstattung eventuell entstandener Mehrkosten in Höhe von 90%, maximal jedoch bis zu 1.000 Euro
Erstattet werden unabhängig von Ihrem Bonusheft 90% vom Rechnungsbetrag.
Für Zahnersatz notwendige Knochenaufbaumaßnahmen, funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen sind mitversichert.
Zahnverblendungen werden bis einschließlich Zahn 7 erstattet.
Erstattung für ein Implantat, angenommene Behandlungskosten 2.800 Euro
| Kosten Implantat | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne R+V | Erstattung mit R+V | Ihre Kosten mit R+V |
| 2.800 € | bis 5 Jahre | 288 € | 2.512 € | 2.232 € | 280 € |
| 2.800 € | ab 5 Jahre | 345 € | 2.455 € | 2.175 € | 280 € |
| 2.800 € | ab 10 Jahre | 375 € | 2.425 € | 2.145 € | 280 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnbrücke (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 1.500 Euro
| Kosten Brücke | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne R+V | Erstattung mit R+V | Ihre Kosten mit ARAG R+V |
| 1.500 € | bis 5 Jahre | 288 € | 1.212 € | 1.062 € | 150 € |
| 1.500 € | ab 5 Jahre | 345 € | 1.155 € | 1.005 € | 150 € |
| 1.500 € | ab 10 Jahre | 375 € | 1.125 € | 975 € | 150 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnkrone (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 600 Euro
| Kosten Zahnkrone | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne R+V | Erstattung mit R+V | Ihre Kosten mit R+V |
| 600 € | bis 5 Jahre | 122 € | 478 € | 418 € | 60 € |
| 600 € | ab 5 Jahre | 146 € | 454 € | 394 € | 60 € |
| 600 € | ab 10 Jahre | 158 € | 442 € | 382 € | 60 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für ein Inlay, angenommene Behandlungskosten 500 Euro
| Kosten Inlay | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne R+V | Erstattung mit R+V | Ihre Kosten mit R+V |
| 500 € | bis 5 Jahre | 40 € | 460 € | 410 € | 50 € |
| 500 € | ab 5 Jahre | 40 € | 460 € | 410 € | 50 € |
| 500 € | ab 10 Jahre | 40 € | 460 € | 410 € | 50 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Für Zahnbehandlung gibt es folgende Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren:
250 Euro im 1. Jahr 500 Euro im 2. Jahr
Dies entspricht somit 750 Euro (250 € + 500 €) für die ersten beiden Jahre.
Ab dem 3. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Für Zahnersatz gibt es folgende Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren:
1.000 Euro im 1. Jahr 2.000 Euro im 2. Jahr 3.000 Euro im 3. Jahr 4.000 Euro im 4. Jahr
Dies entspricht somit bis zu 10.000 Euro (1.000 € + 2.000 € + 3.000 € + 4.000 €) für die ersten vier Jahre.
Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Der Tarif sieht keine Wartezeiten vor.
Der Tarif verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung im Antrag und auf Wartezeiten.
Die anfänglichen Summenbegrenzungen gelten für jedes der ersten 4 Jahre separat, sodass bis zu 10.000,- € an Erstattungsleistung in den ersten 4 Jahren für Zahnersatz zur Verfügung stehen!
Der Tarif leistet auch für privatzahnärztliche Behandlungen (Zahnarzt ohne Kassenzulassung). Allerdings wird hier ein pauschaler Betrag als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet. Dieser nicht erstattungsfähige Betrag wird in Höhe von 35% der Zahnarztkosten angesetzt.
Die Beiträge der R+V Versicherung wurden mit Altersrückstellungen kalkuliert. Es erfolgt somit keine automatische jährliche oder nach Beitragsgruppen gestaffelte Beitragserhöhung, wie dies bei anderen Versicherungstarifen der Fall ist.
Die Mindestvertragslaufzeig beträgt 2 Jahr.
Der Tarif verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung. Es werden keine Fragen zu Ihrem Zahnstatus gestellt.
Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.
© test-zahnzusatzversicherung 2009