Natürlich dürfen die Versicherungen Ihre Beiträge nicht einfach nach Belieben erhöhen, oder senken. Hier wird immer ein unabhängiger Treuhänder und Aktuar mit hinzugezogen. Dieser entscheidet dann, ob die Beiträge angepasst werden dürfen, oder sogar angepasst werden müssen. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich an der alten Beitragskalkulation Änderungen ergeben, wie z.B. dann, wenn die Beitragseinnahmen die Ausgaben nicht mehr decken.
Ein Faktor, der diese Beitragssteigerung nötig gemacht hat, ist die allgemeine Preissteigerung (Inflation). Die Inflation im Gesundheitswesen bei sich auf ca. 6-7 % pro Jahr wird unter anderem durch steigende Löhne, Gehälter, Materialkosten, sowie durch neue und teurere Behandlungsmethoden verursacht.
Aber auch die steigende Lebenserwartung der Versicherungsnehmer spielt eine entscheidende Rolle. Da die Menschheit immer älter wird, wird auch eine Zahnzusatzversicherung länger in Anspruch genommen. Dies führt natürlich auch zu höheren Kosten, die in der alten Beitragskalkulation der ARAG Zahnzusatzversicherung noch nicht mit eingerechnet wurden.
All dies sind Faktoren, die es nötig gemacht haben, die Beiträge anzupassen. Denn nur so kann für alle Versicherten sichergestellt werden, dass die guten Leitungen der Zahnzusatzversicherung des Tarifes Z100 auch in Zukunft noch erbracht werden können.
Lohnt es sich die Zahnzusatzversicherung aufgrund der Beitragssteigerung zu wechseln?
Dass ist natürlich immer schwer zu sagen. Zum einen kommt es darauf an, was der Alternativtarif kostet, zum anderen macht ein Wechsel auch nur dann Sinn, wenn die Zähne aktuell gesund sind. Vergleichen können Sie die Leistungen der besten Zahnzusatzversicherungen hier.
Generell muss jedoch bedacht werden, dass jede Zahnzusatzversicherung die Beiträge ähnlich kalkuliert. Herangezogen werden die Sterbetafeln, das durchschnittliche Schadenaufkommen, sowie die jährliche Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich (Inflation). Diese Punkte werden somit von allen Zahnzusatzversicherungen herangezogen, um Beiträge zu kalkulieren.
Verändern sich diese Kalkulationsbausteine, führt dies in der Regel über kurz oder lang auch zu Anpassungen bei anderen Zahnzusatzversicherungen.
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