Zahnzusatzversicherung – EZ+EZT+EZP |
Die Kosten für eine Zahnbehandlung (professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Fissurenversiegelung) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 100% vom Rechnungsbetrag übernommen.
Die Kosten für Zahnersatz (Implantat, Zahnbrücke, Zahnkrone, Inlay) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 90% vom Rechnungsbetrag übernommen.
Bis zu 3 fehlende Zähne können mit einem Beitragszuschlag in Höhe von 3 Euro pro Zahn mitversichert werden.
- 100% Erstattung für die Kunststofffüllung
- 100% Erstattung für die Wurzelbehandlung, mit Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
- keine Leistung für die Parodontosebehandlung
- 100% Erstattung für die professionelle Zahnreinigung, maximal 50 € im Jahr
Parodontosebehandlungen werden von diesem Tarif nicht übernommen, ebenso wenig die Kosten für Wurzelbehandlungen ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
- keine Leistungen für Kieferorthopädische Maßnahmen
Die Erstattung für Zahnersatz ist unabhängig von Ihrem Bonusheft in Höhe von 90% auf den Rechnungsbetrag.
Die Anzahl der Implantate ist begrenzt. Es werden maximal 4 Implantate im Unterkiefer und 6 Implantate im Oberkiefer geleistet. Bereits vorhandene Implantate verringern die Leistungen.
Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen sind mitversichert.
Zahnverblendungen werden bis Zahn 6 erstattet.
Erstattung für ein Implantat, angenommene Behandlungskosten 2.800 Euro
| Kosten Implantat | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne EZ+EZT+EZP | Erstattung mit EZ+EZT+EZP | Ihre Kosten mit EZ+EZT+EZP |
| 2.800 € | bis 5 Jahre | 288 € | 2.512 € | 2.232 € | 280 € |
| 2.800 € | ab 5 Jahre | 345 € | 2.455 € | 2.175 € | 280 € |
| 2.800 € | ab 10 Jahre | 375 € | 2.425 € | 2.145 € | 280 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnbrücke (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 1.500 Euro
| Kosten Brücke | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne EZ+EZT+EZP | Erstattung mit EZ+EZT+EZP | Ihre Kosten mit EZ+EZT+EZP |
| 1.500 € | bis 5 Jahre | 288 € | 1.212 € | 1.062 € | 150 € |
| 1.500 € | ab 5 Jahre | 345 € | 1.155 € | 1.005 € | 150 € |
| 1.500 € | ab 10 Jahre | 375 € | 1.125 € | 975 € | 150 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnkrone (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 600 Euro
| Kosten Zahnkrone | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne EZ+EZT+EZP | Erstattung mit EZ+EZT+EZP | Ihre Kosten mit EZ+EZT+EZP |
| 600 € | bis 5 Jahre | 122 € | 478 € | 418 € | 60 € |
| 600 € | ab 5 Jahre | 146 € | 454 € | 394 € | 60 € |
| 600 € | ab 10 Jahre | 158 € | 442 € | 382 € | 60 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für ein Inlay, angenommene Behandlungskosten 500 Euro
| Kosten Inlay | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne EZ+EZT+EZP | Erstattung mit EZ+EZT+EZP | Ihre Kosten mit EZ+EZT+EZP |
| 500 € | bis 5 Jahre | 40 € | 460 € | 410 € | 50 € |
| 500 € | ab 5 Jahre | 40 € | 460 € | 410 € | 50 € |
| 500 € | ab 10 Jahre | 40 € | 460 € | 410 € | 50 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Für Zahnbehandlung und Zahnersatz gibt es folgende Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren:
600 Euro im 1. Jahr 1.200 Euro 1. bis 2. Jahr
1.800 Euro 1. bis 3. Jahr 2.400 Euro 1. bis 4. Jahr
Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Die Wartezeiten für Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen belaufen sich auf jeweils 6 Monate.
Es ist vor Behandlungsbeginn kein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wir empfehlen grundsätzlich vor Beginn einer umfangreicheren Zahnbehandlung einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen, damit die Kostenübernahme bestätigt wird.
Der Tarif leistet auch für privatzahnärztliche Behandlungen (Zahnarzt ohne Kassenzulassung). Allerdings wird hier ein pauschaler Betrag als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 40% angerechnet
Die Beiträge werden mit Altersrückstellungen kalkuliert.
Die Mindestvertragslaufzeig beträgt 2 Jahre.
Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.
© test-zahnzusatzversicherung 2009