Zahnzusatzversicherung im Test und Vergleich - Ihre Zähne sind uns wichtig! Informationen rund um das Thema Zahnzusatzversicherungen - damit Ihr Kind auch in Zukunft noch lächeln kann
 

Zahnzusatzversicherung – EZ+EZT+EZP

 
 

Die Kosten für eine Zahnbehandlung (professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Fissurenversiegelung) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 100% vom Rechnungsbetrag übernommen.

Die Kosten für Zahnersatz (Implantat, Zahnbrücke, Zahnkrone, Inlay) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 90% vom Rechnungsbetrag übernommen.

Bis zu 3 fehlende Zähne können mit einem Beitragszuschlag in Höhe von 3 Euro pro Zahn mitversichert werden.

 

Leistung für Zahnbehandlungen:

 

- 100% Erstattung für die Kunststofffüllung
- 100% Erstattung für die Wurzelbehandlung, mit Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
- keine Leistung für die Parodontosebehandlung
- 100% Erstattung für die professionelle Zahnreinigung, maximal 50 € im Jahr

Parodontosebehandlungen werden von diesem Tarif nicht übernommen, ebenso wenig die Kosten für Wurzelbehandlungen ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.

- keine Leistungen für Kieferorthopädische Maßnahmen

 

Leistungen Zahnersatz:

 

Die Erstattung für Zahnersatz ist unabhängig von Ihrem Bonusheft in Höhe von 90% auf den Rechnungsbetrag.

Die Anzahl der Implantate ist begrenzt. Es werden maximal 4 Implantate im Unterkiefer und 6 Implantate im Oberkiefer geleistet. Bereits vorhandene Implantate verringern die Leistungen.

Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen sind mitversichert.

Zahnverblendungen werden bis Zahn 6 erstattet.

 

Erstattung für ein Implantat, angenommene Behandlungskosten 2.800 Euro

Kosten Implantat Geführtes Bonusheft Festzuschuss Krankenkasse Ihre Kosten ohne EZ+EZT+EZP Erstattung mit EZ+EZT+EZP Ihre Kosten mit EZ+EZT+EZP
2.800 € bis 5 Jahre 288 € 2.512 € 2.232 €  280 €
2.800 € ab 5 Jahre 345 € 2.455 € 2.175 € 280 €
2.800 € ab 10 Jahre 375 € 2.425 € 2.145 € 280 €

Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.

 

Erstattung für eine Zahnbrücke (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 1.500 Euro

Kosten Brücke Geführtes Bonusheft Festzuschuss Krankenkasse Ihre Kosten ohne EZ+EZT+EZP Erstattung mit EZ+EZT+EZP Ihre Kosten mit EZ+EZT+EZP
1.500 € bis 5 Jahre 288 € 1.212 € 1.062 €  150 €
1.500 € ab 5 Jahre 345 € 1.155 € 1.005 € 150 €
1.500 € ab 10 Jahre 375 € 1.125 € 975 € 150 €

Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.

 

Erstattung für eine Zahnkrone (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 600 Euro

Kosten Zahnkrone Geführtes Bonusheft Festzuschuss Krankenkasse Ihre Kosten ohne EZ+EZT+EZP Erstattung mit EZ+EZT+EZP Ihre Kosten mit EZ+EZT+EZP
600 € bis 5 Jahre 122 € 478 € 418 €  60 €
600 € ab 5 Jahre 146 € 454 € 394 € 60 €
600 € ab 10 Jahre 158 € 442 € 382 € 60 €

Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.

 

Erstattung für ein Inlay, angenommene Behandlungskosten 500 Euro

Kosten Inlay Geführtes Bonusheft Festzuschuss Krankenkasse Ihre Kosten ohne EZ+EZT+EZP Erstattung mit EZ+EZT+EZP Ihre Kosten mit EZ+EZT+EZP
500 € bis 5 Jahre 40 € 460 € 410 €  50 €
500 € ab 5 Jahre 40 € 460 € 410 € 50 €
500 € ab 10 Jahre 40 € 460 € 410 € 50 €

Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.

 

Leistungsstaffel in den ersten Jahren:

 

Für Zahnbehandlung und Zahnersatz gibt es folgende Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren:

600 Euro im 1. Jahr                           1.200 Euro 1. bis 2. Jahr                   
1.800 Euro 1. bis 3. Jahr                    2.400 Euro 1. bis 4. Jahr                   

Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.

 

Wartezeiten:

 

Die Wartezeiten für Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen belaufen sich auf jeweils 6 Monate.

 

Tarifliche Besonderheiten:

 

Es ist vor Behandlungsbeginn kein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wir empfehlen grundsätzlich vor Beginn einer umfangreicheren Zahnbehandlung einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen, damit die Kostenübernahme bestätigt wird.

Der Tarif leistet auch für privatzahnärztliche Behandlungen (Zahnarzt ohne Kassenzulassung). Allerdings wird hier ein pauschaler Betrag als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 40% angerechnet

Die Beiträge werden mit Altersrückstellungen kalkuliert.

Die Mindestvertragslaufzeig beträgt 2 Jahre.

 

Antragstellung:

 

Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.