Auswahlkriterien:
- Leistung für fehlende Zähne (können fehlende Zähne mitversichert werden)
- Leistung für Zahnersatz (z.B. Implantat, Brücken, Kronen, Inlay, Prothesen)
- Leistung für Zahnbehandlung (z.B. professionelle Zahnreinigung, Parodontitis, Wurzel-, Kunststofffüllung)
- Fragen im Antragsformular
Viele Zahnzusatzversicherer schließen bei Antragsstellung bereits fehlende Zähne vom Versicherungsschutz aus.
Bei unseren Empfehlungen können fehlende Zähne mitversichert werden, solange ein Ersatz der fehlenden Zähne noch nicht durch einen Zahnarzt angeraten worden ist.
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ARAG Zahnzusatzversicherung – Tarif Z100 |
Rundum sorglos: für Zahnbehandlungsmaßnahmen werden 100%, für kieferorthopädische Behandlungen und Zahnersatzmaßnahmen werden 80 % der Kosten übernommen (inklusive Festzuschuss der Krankenkasse).
Es können maximal 4 fehlende Zähne mitversichert werden.
Württembergische Zahnzusatzversicherung - Tarif ZG70 + BZG20 + ZB |
100% für Zahnersatz: bei Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen werden die Kosten bis zu 100% übernommen (inklusive Festzuschuss der Krankenkasse).
8 fehlende Zähne können mitversichert werden, sehr hohe Erstattung beim Privatzahnarzt.
UKV Tarif | BBKK Zahn Premium |
Leistet auch ohne Kasse: für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen werden 90% der Kosten übernommen (inklusive Festzuschuss der Krankenkasse).
© test-zahnzusatzversicherung 2009