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Zahnzusatzversicherung – Tarif CEZP |
Die Kosten für eine Zahnbehandlung (professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Fissurenversiegelung) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 100% vom Rechnungsbetrag übernommen.
Die Kosten für Zahnersatz (Implantat, Zahnbrücke, Zahnkrone, Inlay) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zwischen 80% und 90% vom Rechnungsbetrag übernommen.
Bis zu 3 fehlende Zähne können mit einer erweiterten Summenbegrenzung mitversichert werden.
- 100% Erstattung für die Kunststofffüllungen
- 100% Erstattung für die professionelle Zahnreinigung, max. 80 Euro pro Jahr
- 100% Erstattung für Wurzelbehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
- 100% Erstattung für die Parodontosebehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
Leistet die gesetzliche Krankenkasse für die Wurzel-, oder Parodontosebehandlung nicht, sieht der Tarif keine Leistungen vor und eventuell entstehende Kosten werden nicht übernommen.
- keine Leistungen für Kieferorthopädische Maßnahmen
Die Höhe der Erstattung für Zahnersatzmaßnahmen ist abhängig von Ihrem Bonusheft:
- 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
- 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 Jahren geführt ist
Es wird für 6 Implantate im Unterkiefer und 6 Implantate im Oberkiefer geleistet.
Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen sind mitversichert.
Leistungsbegrenzungen für Zahnverblendungen gibt es nicht.
Erstattung für ein Implantat, angenommene Behandlungskosten 2.800 Euro
| Kosten Implantat | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne CEZP | Erstattung mit CEZP | Ihre Kosten mit CEZP |
| 2.800 € | bis 5 Jahre | 288 € | 2.512 € | 1.952 € | 560 € |
| 2.800 € | ab 5 Jahre | 345 € | 2.455 € | 2.175 € | 280 € |
| 2.800 € | ab 10 Jahre | 375 € | 2.425 € | 2.145 € | 280 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnbrücke (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 1.500 Euro
| Kosten Brücke | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne CEZP | Erstattung mit CEZP | Ihre Kosten mit CEZP |
| 1.500 € | bis 5 Jahre | 288 € | 1.212 € | 912 € | 300 € |
| 1.500 € | ab 5 Jahre | 345 € | 1.155 € | 1.005 € | 150 € |
| 1.500 € | ab 10 Jahre | 375 € | 1.125 € | 975 € | 150 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnkrone (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 600 Euro
| Kosten Zahnkrone | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne CEZP | Erstattung mit CEZP | Ihre Kosten mit CEZP |
| 600 € | bis 5 Jahre | 122 € | 478 € | 358 € | 120 € |
| 600 € | ab 5 Jahre | 146 € | 454 € | 394 € | 60 € |
| 600 € | ab 10 Jahre | 158 € | 442 € | 382 € | 60 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für ein Inlay, angenommene Behandlungskosten 500 Euro
| Kosten Inlay | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne CEZP | Erstattung mit CEZP | Ihre Kosten mit CEZP |
| 500 € | bis 5 Jahre | 40 € | 460 € | 360 € | 100 € |
| 500 € | ab 5 Jahre | 40 € | 460 € | 410 € | 50 € |
| 500 € | ab 10 Jahre | 40 € | 460 € | 410 € | 50 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Für Zahnbehandlung und Zahnersatz gibt es folgende Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren
1.000 Euro 1. bis 2. Jahr 1.500 Euro 1. bis 3. Jahr 3.000 Euro 1. bis 4. Jahr
Ab dem 5. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Für Zahnersatzmaßnahmen belaufen sich die Wartezeiten auf 8 Monate, für Zahnbehandlungen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Wird bei Vertragsabschluss der Continentale Zahnzusatzversicherung CEZP ein zahnärztliches Zeugnis (eine umfassende Untersuchung) vorgelegt, verzichtet die Versicherung auf die vertraglichen Wartezeiten.
Es ist vor Behandlungsbeginn kein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wir empfehlen grundsätzlich vor Beginn einer umfangreicheren Zahnbehandlung, einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen, damit die Kostenübernahme bestätigt wird.
Die Beiträge werden mit Altersrückstellungen kalkuliert.
Die Mindestvertragslaufzeig beträgt 2 Jahre.
Im Antrag wird nach Zahnersatz gefragt, der älter als 10 Jahre ist. Besitzen Sie mehr als 8 Zähne, die mit Zahnersatz versorgt sind (älter als 10 Jahre), dann muss eine gesonderte Summenbegrenzung vereinbart werden. Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.
© test-zahnzusatzversicherung 2009