Zahnzusatzversicherung im Test und Vergleich - Ihre Zähne sind uns wichtig! Informationen rund um das Thema Zahnzusatzversicherungen - damit Ihr Kind auch in Zukunft noch lächeln kann
 

Zahnzusatzversicherung – ZG Plus

 

Der Tarif ZG Plus gehört zu den preis - leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen.

 

Die Kosten für eine Zahnbehandlung (professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Fissurenversiegelung) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 85% vom Rechnungsbetrag übernommen.

Ein erhöhter Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse (bei geführtem Bonusheft) wird nicht als Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet, sondern kommt Ihnen zugute. So ist eine Erstattung auch über 85% möglich.

Bis zu 3 fehlende Zähne können mit einer erweiterten Summenbegrenzung mitversichert werden.

Die durch eine Prothese fehlenden Zähne gelten laut Bedingungen als ersetzte Zähne und müssen im Antrag nicht angegeben werden. Die Prothese muss in einem einwandfreien Zustand sein.

 

Leistung für Zahnbehandlungen:

 

- 85% Erstattung für die professionelle Zahnreinigung, max. 75 Euro pro Jahr
- 85% Erstattung für die Kunststofffüllung
- 85% Erstattung für Wurzelbehandlung, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
- 85% Erstattung für Parodontosebehandlung, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse

Leistet die gesetzliche Krankenkasse für die Wurzel-, oder Parodontosebehandlung, sieht der Tarif keine Leistungen vor und eventuell entstehende Kosten werden nicht übernommen.

- keine Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen
- Kosten für Akupunktur und Anästhesie zur Schmerztherapie werden bei vielen Behandlungen erstattet

 

Leistungen Zahnersatz:

 

Die Erstattung für Zahnersatz ist unabhängig von Ihrem Bonusheft in Höhe von 85% auf den Rechnungsbetrag.

In Verbindung mit der Leistung aus der gesetzlichen Krankenkasse (Festzuschuss) ist eine Gesamterstattung bis zu 100% möglich.

Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen sind mitversichert.

Zahnverblendungen werden bis Zahn 6 erstattet.

 

Erstattung für ein Implantat, angenommene Behandlungskosten 2.800 Euro

Kosten Implantat Geführtes Bonusheft Festzuschuss Krankenkasse Ihre Kosten ohne ZG Plus Erstattung mit ZG Plus Ihre Kosten mit ZG Plus
2.800 € bis 5 Jahre 288 € 2.512 € 2.092 €  420 €
2.800 € ab 5 Jahre 345 € 2.455 € 2.092 € 363 €
2.800 € ab 10 Jahre 375 € 2.425 € 2.092 € 333 €

Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.

 

Erstattung für eine Zahnbrücke (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 1.500 Euro

Kosten Brücke Geführtes Bonusheft Festzuschuss Krankenkasse Ihre Kosten ohne ZG Plus Erstattung mit ZG Plus Ihre Kosten mit ZG Plus
1.500 € bis 5 Jahre 288 € 1.212 € 987 €  225 €
1.500 € ab 5 Jahre 345 € 1.155 € 987 € 168 €
1.500 € ab 10 Jahre 375 € 1.125 € 987 € 138 €

Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.

 

Erstattung für eine Zahnkrone (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 600 Euro

Kosten Zahnkrone Geführtes Bonusheft Festzuschuss Krankenkasse Ihre Kosten ohne ZG Plus Erstattung mit ZG Plus Ihre Kosten mit ZG Plus
600 € bis 5 Jahre 122 € 478 € 388 €  90 €
600 € ab 5 Jahre 146 € 454 € 388 € 66 €
600 € ab 10 Jahre 158 € 442 € 388 € 54 €

Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.

 

Erstattung für ein Inlay, angenommene Behandlungskosten 500 Euro

Kosten Inlay Geführtes Bonusheft Festzuschuss Krankenkasse Ihre Kosten ohne ZG Plus Erstattung mit ZG Plus Ihre Kosten mit ZG Plus
500 € bis 5 Jahre 40 € 460 € 385 €  75 €
500 € ab 5 Jahre 40 € 460 € 385 € 75 €
500 € ab 10 Jahre 40 € 460 € 385 € 75 €

Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.

 

Leistungsstaffel in den ersten Jahren:

 

Für Zahnbehandlung und Zahnersatz gibt es folgende Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren:

1.000 Euro im 1. Jahr                         2.000 Euro 1. bis 2. Jahr                    3.000 Euro 1. bis 3. Jahr
4.000 Euro 1. bis 4. Jahr                    5.000 Euro 1. bis 5. Jahr

Ab dem 6. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.

 

Wartezeiten:

 

Die Wartezeiten für Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen belaufen sich auf jeweils 8 Monate.

 

Prothesen:

 

Zahnlücken, die mit Prothesen versorgt sind, gelten laut Bedingungen als ersetzte Zähne. Somit müssen sie im Antrag nicht als fehlende Zähne angegeben werden.

Befinden sich die vorhandenen Prothesen in einem einwandfreien Zustand, so gelten sie als mitversichert. Der Ersatz und eine Reparatur vorhandener Prothesen werden von der Zahnzusatzversicherung übernommen.

In der Regel führen Prothesen zu einer Ablehnung bei privaten Zahnzusatzversicherungen. Sie haben hier die Möglichkeit, die Prothese zu versichern. Es besteht auch die Möglichkeit, die Prothese durch Implantate ersetzen zu lassen.

Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

 

Tarifliche Besonderheiten:

 

Wird bei Vertragsabschluss ein zahnärztliches Zeugnis (eine umfassende Untersuchung) vorgelegt, verzichtet die Versicherung auf die vertraglichen Wartezeiten.

Ab 1.000 Euro Rechnungsbetrag muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Wird kein Heil- und Kostenplan vorgelegt, halbiert sich die Erstattung für den Rechnungsbetrag, der 1.000 € überschreitet.

Der Tarif leistet auch für privatzahnärztliche Behandlungen (Zahnarzt ohne Kassenzulassung). Allerdings wird der Rechnungsbetrag (da keine Kassenleistungen in Anspruch genommen werden) bei Inlays um 20 % und bei Zahnersatz um 40 % reduziert.

Der Beitrag wird ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies hat zur Folge, dass der Beitrag Ihrem aktuellen Alter entsprechend angepasst wird.

 

Antragstellung:

 

Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.