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ARAG Zahnzusatzversicherung – Tarif Z50/90 |
Die Kosten für eine Zahnbehandlung (professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Knirscherschiene), sowie für kieferorthopädische Maßnahmen, werden zu 50% vom Rechnungsbetrag erstattet.
In Verbindung mit der Leistung aus der gesetzlichen Krankenkasse (Festzuschuss) ist eine Gesamterstattung bis zu 90% möglich.
Bis zu 3 fehlende Zähne können mit einem Beitragszuschlag in Höhe von 20% pro Zahn auf den regulären Beitrag mitversichert werden.
Dieser Tarif ist unsere Empfehlung für ländliche Regionen mit niedrigeren Zahnarztkosten.
- 50% Erstattung für die Kunststofffüllungen
- 50% Erstattung für die professionelle Zahnreinigung, ohne Begrenzung auf Anzahl und Rechnungshöhe
In Verbindung mit der Leistung aus der gesetzlichen Krankenkassen (Festzuschuss) ist eine Gesamterstattung in Höhe von 90% möglich
- 50% Erstattung für Wurzelbehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
- 50% Erstattung für die Parodontosebehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
Leistet die gesetzliche Krankenkasse für die Wurzel-, oder Parodontosebehandlung, sieht der Tarif keine Leistungen vor und eventuell entstehende Kosten werden nicht übernommen.
- 50% Erstattung für die Kieferorthopädie:
Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen werden bei Kindern und Erwachsenen ohne Vorleistung der gesetzliche Krankenkasse (z.B. KIG 2) zu 50% übernommen. Erhalten Sie eine Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse (z.B. KIG 3-5) sieht der Tarif keine Leistungen vor und eventuell entstehende Mehrkosten werden nicht übernommen.
Die Kosten für medizinisch notwendige (Voll-) Narkosen werden übernommen.
Die Erstattung für Zahnersatz ist unabhängig von Ihrem Bonusheft in Höhe von 50% auf den Rechnungsbetrag.
In Verbindung mit der Leistung aus der gesetzlichen Krankenkasse (Festzuschuss) ist eine Gesamterstattung in Höhe von 90% möglich.
Für Zahnersatz notwendiger Knochenaufbau, funktionsanalytische und therapeutische Maßnahmen sind mitversichert.
Zahnverblendungen werden bis Zahn 5 erstattet.
Erstattung für ein Implantat, angenommene Behandlungskosten 2.800 Euro
| Kosten Implantat | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne ARAG Z50/90 | Erstattung mit ARAG Z50/90 | Ihre Kosten mit ARAG Z50/90 |
| 2.800 € | bis 5 Jahre | 288 € | 2.512 € | 1.400 € | 1.112 € |
| 2.800 € | ab 5 Jahre | 345 € | 2.455 € | 1.400 € | 1.055 € |
| 2.800 € | ab 10 Jahre | 375 € | 2.425 € | 1.400 € | 1.025 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnbrücke (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 1.500 Euro
| Kosten Brücke | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne ARAG Z50/90 | Erstattung mit ARAG Z50/90 | Ihre Kosten mit ARAG Z50/90 |
| 1.500 € | bis 5 Jahre | 288 € | 1.212 € | 750 € | 462 € |
| 1.500 € | ab 5 Jahre | 345 € | 1.155 € | 750 € | 405 € |
| 1.500 € | ab 10 Jahre | 375 € | 1.125 € | 750 € | 375 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnkrone (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 600 Euro
| Kosten Zahnkrone | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne ARAG Z50/90 | Erstattung mit ARAG Z50/90 | Ihre Kosten mit ARAG Z50/90 |
| 600 € | bis 5 Jahre | 122 € | 478 € | 300 € | 178 € |
| 600 € | ab 5 Jahre | 146 € | 454 € | 300 € | 154 € |
| 600 € | ab 10 Jahre | 158 € | 442 € | 300 € | 142 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für ein Inlay, angenommene Behandlungskosten 500 Euro
| Kosten Inlay | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne ARAG Z50/90 | Erstattung mit ARAG Z50/90 | Ihre Kosten mit ARAG Z50/90 |
| 500 € | bis 5 Jahre | 40 € | 460 € | 250 € | 210 € |
| 500 € | ab 5 Jahre | 40 € | 460 € | 250 € | 210 € |
| 500 € | ab 10 Jahre | 40 € | 460 € | 250 € | 210 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Für Zahnbehandlung und Zahnersatz gibt es folgende Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren:
310 Euro im 1. Jahr 620 Euro im 2. Jahr
Ab dem 3. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Für Zahnersatzmaßnahmen belaufen sich die Wartezeiten auf 8 Monate, für Zahnbehandlungen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Der Tarif leistet auch über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hinaus.
Durch Einreichung einer großen zahnärztlichen Untersuchung kann der Erlass der bedingungsgemäßen Wartezeigten beantragt werden.
Es ist vor Behandlungsbeginn kein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wir empfehlen grundsätzlich vor Beginn einer umfangreicheren Zahnbehandlung, einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen, damit die Kostenübernahme bestätigt wird.
Die Beiträge werden mit Altersrückstellungen kalkuliert.
Die Mindestvertragslaufzeig beträgt 2 Jahre.
Ist die zu versichernde Person 50 Jahre oder älter, muss mit dem Antrag ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht mit eingereicht werden.
Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.
© test-zahnzusatzversicherung 2009