Zahnzusatzversicherung im Test und Vergleich - Ihre Zähne sind uns wichtig! Informationen rund um das Thema Zahnzusatzversicherungen - damit Ihr Kind auch in Zukunft noch lächeln kann
 
ARAG Zahnzusatzversicherung – Tarif Z100

ARAG Zahnzusatzversicherung – Tarif Z100

 

Der Tarif Z100 gehört zu den leistungsstärksten Zahnzusatzversicherungen.

 

Die Kosten für eine Zahnbehandlung (professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Fissurenversiegelung) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 100% vom Rechnungsbetrag übernommen. Kieferorthopädische Maßnahmen  werden zu 80% vom Rechnungsbetrag erstattet.

Die Kosten für Zahnersatz (Implantat, Zahnbrücke, Zahnkrone, Inlay) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 80% vom Rechnungsbetrag übernommen.

Bis zu 3 fehlende Zähne können mit einem Beitragszuschlag in Höhe von 20% pro Zahn auf den regulären Beitrag mitversichert werden.

 

Leistung für Zahnbehandlungen:

 

- 100% Erstattung für die Kunststofffüllungen
- 100% Erstattung für die professionelle Zahnreinigung, max. 68,48 Euro pro Behandlung

Für die professionelle Zahnreinigung werden die Kosten ohne Befund jährlich 2 Mal erstattet, bei medizinischer Notwendigkeit wird 4 Mal pro Jahr erstattet.

- 100% Erstattung für Wurzelbehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
- 100% Erstattung für die Parodontosebehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse

Leistet die gesetzliche Krankenkasse für die Wurzel-, oder Parodontosebehandlung, sieht der Tarif keine Leistungen vor und eventuell entstehende Kosten werden nicht übernommen.

- 80% Erstattung für die Kieferorthopädie:

Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen werden bei Kindern und Erwachsenen ohne Vorleistung der gesetzliche Krankenkasse (z.B. KIG 2) zu 80% übernommen. Erhalten Sie eine Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse (z.B. KIG 3-5) sieht der Tarif keine Leistungen vor und eventuell entstehende Mehrkosten werden nicht übernommen.

Die Kosten für medizinisch notwendige (Voll-) Narkosen werden übernommen.

 

Leistungen Zahnersatz:

 

Die Erstattung für Zahnersatz ist unabhängig von Ihrem Bonusheft in Höhe von 80% auf den Rechnungsbetrag.

Der für den Zahnersatz notwendige Knochenaufbau, bzw. die funktionsanalytischen und therapeutischen Maßnahmen sind mitversichert.

Zahnverblendungen werden bis Zahn 5 erstattet.

 

Erstattung für ein Implantat, angenommene Behandlungskosten 2.800 Euro

Kosten Implantat Geführtes Bonusheft Festzuschuss Krankenkasse Ihre Kosten ohne ARAG Z100 Erstattung mit ARAG Z100 Ihre Kosten mit ARAG Z100
2.800 € bis 5 Jahre 288 € 2.512 € 1.952 €  560 €
2.800 € ab 5 Jahre 345 € 2.455 € 1.895 € 560 €
2.800 € ab 10 Jahre 375 € 2.425 € 1.865 € 560 €

Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.

 

Erstattung für eine Zahnbrücke (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 1.500 Euro

Kosten Brücke Geführtes Bonusheft Festzuschuss Krankenkasse Ihre Kosten ohne ARAG Z100 Erstattung mit ARAG Z100 Ihre Kosten mit ARAG Z100
1.500 € bis 5 Jahre 288 € 1.212 € 912 €  300 €
1.500 € ab 5 Jahre 345 € 1.155 € 855 € 300 €
1.500 € ab 10 Jahre 375 € 1.125 € 825 € 300 €

Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.

 

Erstattung für eine Zahnkrone (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 600 Euro

Kosten Zahnkrone Geführtes Bonusheft Festzuschuss Krankenkasse Ihre Kosten ohne ARAG Z100 Erstattung mit ARAG Z100 Ihre Kosten mit ARAG Z100
600 € bis 5 Jahre 122 € 478 € 358 €  120 €
600 € ab 5 Jahre 146 € 454 € 334 € 120 €
600 € ab 10 Jahre 158 € 442 € 322 € 120 €

Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.

 

Erstattung für ein Inlay, angenommene Behandlungskosten 500 Euro

Kosten Inlay Geführtes Bonusheft Festzuschuss Krankenkasse Ihre Kosten ohne ARAG Z100 Erstattung mit ARAG Z100 Ihre Kosten mit ARAG Z100
500 € bis 5 Jahre 40 € 460 € 360 €  100 €
500 € ab 5 Jahre 40 € 460 € 360 € 100 €
500 € ab 10 Jahre 40 € 460 € 360 € 100 €

Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.

 

Leistungsstaffel in den ersten Jahren:

 

Für Zahnbehandlung und Zahnersatz gibt es folgende Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren:

500 Euro im 1. Jahr                             1.000 Euro im 2. Jahr

Ab dem 3. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.

 

Wartezeiten:

 

Für Zahnersatzmaßnahmen belaufen sich die Wartezeiten auf 8 Monate, für Zahnbehandlungen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.

 

Tarifliche Besonderheiten:

 

Der Tarif leistet auch über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hinaus.

Durch Einreichung einer großen zahnärztlichen Untersuchung kann der Erlass der bedingungsgemäßen Wartezeiten beantragt werden.

Es ist vor Behandlungsbeginn kein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wir empfehlen grundsätzlich vor Beginn einer umfangreicheren Zahnbehandlung, einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen, damit die Kostenübernahme bestätigt wird.

Die Beiträge werden mit Altersrückstellungen kalkuliert.

Die Mindestvertragslaufzeig beträgt 2 Jahre.

 

Antragstellung:

 

Ist die zu versichernde Person 50 Jahre, oder älter, muss mit dem Antrag ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht mit eingereicht werden.

Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.