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ARAG Zahnzusatzversicherung – Tarif Z100 |
Die Kosten für eine Zahnbehandlung (professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Fissurenversiegelung) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 100% vom Rechnungsbetrag übernommen. Kieferorthopädische Maßnahmen werden zu 80% vom Rechnungsbetrag erstattet.
Die Kosten für Zahnersatz (Implantat, Zahnbrücke, Zahnkrone, Inlay) werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 80% vom Rechnungsbetrag übernommen.
Bis zu 3 fehlende Zähne können mit einem Beitragszuschlag in Höhe von 20% pro Zahn auf den regulären Beitrag mitversichert werden.
- 100% Erstattung für die Kunststofffüllungen
- 100% Erstattung für die professionelle Zahnreinigung, max. 68,48 Euro pro Behandlung
Für die professionelle Zahnreinigung werden die Kosten ohne Befund jährlich 2 Mal erstattet, bei medizinischer Notwendigkeit wird 4 Mal pro Jahr erstattet.
- 100% Erstattung für Wurzelbehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
- 100% Erstattung für die Parodontosebehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
Leistet die gesetzliche Krankenkasse für die Wurzel-, oder Parodontosebehandlung, sieht der Tarif keine Leistungen vor und eventuell entstehende Kosten werden nicht übernommen.
- 80% Erstattung für die Kieferorthopädie:
Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen werden bei Kindern und Erwachsenen ohne Vorleistung der gesetzliche Krankenkasse (z.B. KIG 2) zu 80% übernommen. Erhalten Sie eine Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse (z.B. KIG 3-5) sieht der Tarif keine Leistungen vor und eventuell entstehende Mehrkosten werden nicht übernommen.
Die Kosten für medizinisch notwendige (Voll-) Narkosen werden übernommen.
Die Erstattung für Zahnersatz ist unabhängig von Ihrem Bonusheft in Höhe von 80% auf den Rechnungsbetrag.
Der für den Zahnersatz notwendige Knochenaufbau, bzw. die funktionsanalytischen und therapeutischen Maßnahmen sind mitversichert.
Zahnverblendungen werden bis Zahn 5 erstattet.
Erstattung für ein Implantat, angenommene Behandlungskosten 2.800 Euro
| Kosten Implantat | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne ARAG Z100 | Erstattung mit ARAG Z100 | Ihre Kosten mit ARAG Z100 |
| 2.800 € | bis 5 Jahre | 288 € | 2.512 € | 1.952 € | 560 € |
| 2.800 € | ab 5 Jahre | 345 € | 2.455 € | 1.895 € | 560 € |
| 2.800 € | ab 10 Jahre | 375 € | 2.425 € | 1.865 € | 560 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnbrücke (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 1.500 Euro
| Kosten Brücke | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne ARAG Z100 | Erstattung mit ARAG Z100 | Ihre Kosten mit ARAG Z100 |
| 1.500 € | bis 5 Jahre | 288 € | 1.212 € | 912 € | 300 € |
| 1.500 € | ab 5 Jahre | 345 € | 1.155 € | 855 € | 300 € |
| 1.500 € | ab 10 Jahre | 375 € | 1.125 € | 825 € | 300 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für eine Zahnkrone (1 Zahn), angenommene Behandlungskosten 600 Euro
| Kosten Zahnkrone | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne ARAG Z100 | Erstattung mit ARAG Z100 | Ihre Kosten mit ARAG Z100 |
| 600 € | bis 5 Jahre | 122 € | 478 € | 358 € | 120 € |
| 600 € | ab 5 Jahre | 146 € | 454 € | 334 € | 120 € |
| 600 € | ab 10 Jahre | 158 € | 442 € | 322 € | 120 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Erstattung für ein Inlay, angenommene Behandlungskosten 500 Euro
| Kosten Inlay | Geführtes Bonusheft | Festzuschuss Krankenkasse | Ihre Kosten ohne ARAG Z100 | Erstattung mit ARAG Z100 | Ihre Kosten mit ARAG Z100 |
| 500 € | bis 5 Jahre | 40 € | 460 € | 360 € | 100 € |
| 500 € | ab 5 Jahre | 40 € | 460 € | 360 € | 100 € |
| 500 € | ab 10 Jahre | 40 € | 460 € | 360 € | 100 € |
Je nach Aufwand und Region können die Kosten für ein Implantat abweichen.
Für Zahnbehandlung und Zahnersatz gibt es folgende Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren:
500 Euro im 1. Jahr 1.000 Euro im 2. Jahr
Ab dem 3. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Für Zahnersatzmaßnahmen belaufen sich die Wartezeiten auf 8 Monate, für Zahnbehandlungen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Der Tarif leistet auch über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hinaus.
Durch Einreichung einer großen zahnärztlichen Untersuchung kann der Erlass der bedingungsgemäßen Wartezeiten beantragt werden.
Es ist vor Behandlungsbeginn kein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wir empfehlen grundsätzlich vor Beginn einer umfangreicheren Zahnbehandlung, einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen, damit die Kostenübernahme bestätigt wird.
Die Beiträge werden mit Altersrückstellungen kalkuliert.
Die Mindestvertragslaufzeig beträgt 2 Jahre.
Ist die zu versichernde Person 50 Jahre, oder älter, muss mit dem Antrag ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht mit eingereicht werden.
Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.
© test-zahnzusatzversicherung 2009